Berechnung des vermiedenen Netznutzungsentgeltes (VV II plus)
Original Formel der VV II Plus
In der Anlage 6 der VV II Plus wird eine Formel als
Beispiellösung zur Ermittlung des Entgeltes aus vermiedener Netznutzung im Zeitbereich
oberhalb 2500 Jahresnutzungsstunden präsentiert. Da wir davon ausgehen, daß
ein BHKW mindestens 3500 Stunden laufen muß, um wirtschaftlich zu sein,
betrachten wir nur den Fall oberhalb 2500 Betriebsstunden.
Die Formel hier im einzelnen:
Wobei:
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BMSP = JahreskostenBriefmarke Mittelspannung [EUR/kW]
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LPMSP-Netzreserve = Leistungspreis Mittelspannung für die Netzreserve. [EUR/kW]
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T = Jahresnutzungsstunden gemäß Formel
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APMSP = Arbeitspreis Mittelspannung [ct]
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APPauschal = Pauschaler Abzug für die Verwendung des synthetischen Profils [ct]
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100 = Umrechnung EUR -> ct
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8760 = Stunden eines Jahres
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2500 = Laufzeitvorbehalt für BHKWs
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8760-2500 = 6260 = Maximale Jahresstunden ohne den Laufzeitvorbehalt;
Hintergrund:
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BMSP reflektiert die Kosten, die entstehen, wenn ein Jahr lang eine Leistung
dem Netz entnommen werden soll.
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LPMSP ist der Leistungspreis der Mittelspannungsebene pro Jahr.
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LPMSP-Netzreserve ist der Preis der Netzreservekapazität im 200 bis 400 Stunden Bereich,
welcher nach VV II Plus als Rechengrundlage angesetzt wird.
Die Bedeutung der einzelnen Terme:
Der Term
soll die erbrachten Jahresstunden oberhalb der ersten 2500 auf einen Bereich von 0,0 bis 1,0 abbilden.
Hiermit wird der variable Anteil der Formel bewertet.
Hinter dem Term:
verbirgt sich der Gedanke den Anteil der 'Jahreskostenbriefmarke Mittelspannung' reduziert um
die Kosten für die Netzreserve je erbrachter Stunde Leistung anteilig
zu ermitteln. Von daher der Bezug auf die Jahresstunden!
Der Teilausdruck
sorgt dafür, daß die Kurve den Startoffset des Arbeitspreises Mittelspannung
erhält, dieser Arbeitspreis aber bei einem lang laufenden Erzeuger zu Null wird!.
Von der Idee her enthält die Briefmarke die Summe aus Arbeits und Leistungspreis.
Daher wird der Arbeitspreis mit der Laufzeit der Anlage wieder herausgerechnet.
Der pauschale (unbewertete) Vorbehalt
stellt sicher, daß auch ein 8760 Stunden laufender Erzeuger
seinen Abzug wegen 'unkonstantem' Einspeisens bezahlt! Dies,
obwohl ja oben auch schon der Abschlag für
Netzreserve, die ein ganzjärlich laufender Erzeuger ja auch nicht
genutzt hat, abgezogen wurde.
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Letzte Änderung:
27.02.2004 // 8.04.2005