Berechnung des vermiedenen Netznutzungsentgeltes (VV II plus)

Original Formel der VV II Plus

In der Anlage 6 der VV II Plus wird eine Formel als Beispiellösung zur Ermittlung des Entgeltes aus vermiedener Netznutzung im Zeitbereich oberhalb 2500 Jahresnutzungsstunden präsentiert. Da wir davon ausgehen, daß ein BHKW mindestens 3500 Stunden laufen muß, um wirtschaftlich zu sein, betrachten wir nur den Fall oberhalb 2500 Betriebsstunden.
Die Formel hier im einzelnen:
( (BMSP-LPMSP-Netzreserve) * 100 - APMSP) * T-2500 + APMSP - APPauschal
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8760  8760 - 2500 
Wobei:

Hintergrund:

Die Bedeutung der einzelnen Terme:

Der Term

T-2500
-----------
8760 - 2500

soll die erbrachten Jahresstunden oberhalb der ersten 2500 auf einen Bereich von 0,0 bis 1,0 abbilden. Hiermit wird der variable Anteil der Formel bewertet.

Hinter dem Term:

BMSP-LPMSP-Netzreserve
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8760 

verbirgt sich der Gedanke den Anteil der 'Jahreskostenbriefmarke Mittelspannung' reduziert um die Kosten für die Netzreserve je erbrachter Stunde Leistung anteilig zu ermitteln. Von daher der Bezug auf die Jahresstunden!

Der Teilausdruck

APMSP - APMSP * T-2500
-----------------------
8760 - 2500 

sorgt dafür, daß die Kurve den Startoffset des Arbeitspreises Mittelspannung erhält, dieser Arbeitspreis aber bei einem lang laufenden Erzeuger zu Null wird!. Von der Idee her enthält die Briefmarke die Summe aus Arbeits und Leistungspreis. Daher wird der Arbeitspreis mit der Laufzeit der Anlage wieder herausgerechnet.

Der pauschale (unbewertete) Vorbehalt

- APPauschal

stellt sicher, daß auch ein 8760 Stunden laufender Erzeuger seinen Abzug wegen 'unkonstantem' Einspeisens bezahlt! Dies, obwohl ja oben auch schon der Abschlag für Netzreserve, die ein ganzjärlich laufender Erzeuger ja auch nicht genutzt hat, abgezogen wurde.

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Letzte Änderung: 27.02.2004 // 8.04.2005